Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Abschluss von Verträgen mit „Markus Gellweiler“ erfolgt allein auf der Basis dieser
Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des
Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig.
Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen
Bestätigung.
Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle
Rechtsnachfolger auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen.
1.Beförderung
2.Transportauftrag
3.Transportablauf
4.Liefertermin
5.Preise / Zahlungsbedingungen
6.Haftung
7.Erfüllungsort / Gerichtsstand
8.Salvatorische Klausel
1. Beförderung
Befördert werden können alle Sachen die sich für die Beförderung eines Pkw oder ein
Fahrzeug mit Hänger sowie (Transporter) bis 3,5t eignen. Die Beförderung von Gefahrgut
sowie von Sendungen die der Post unterliegen, sind ausgeschlossen.
2.Transportauftrag
Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung des zu befördernden
Gutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber
nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle
Lieferungen auch an andere Personen ausgehändigt werden die unter der
Empfängeradresse angetroffen werden. Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen werden
vom/ beim Empfänger angefordert.gegen die Rechnungen zu machen, so sind diese innerhalb von 7 Tagen spätestens jedoch
nach Erhalt der ersten Mahnung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten
die Rechnungen als anerkannt.
Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben
grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen.
6.Haftung
Für Bruchschäden an Glas Porzellan u. bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen wird
die Haftung dann ausgeschlossen, wenn das Transportgut nicht wie unter Punkt 3
ausreichend gekennzeichnet wurde. Technische Geräte, Modelle und vergleichbare Güter
müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit
ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Für Funktionsstörungen elektrischer oder
elektronischer Geräte haftet „Markus Gellweiler“ nur, wenn nachgewiesen wird, dass diese
Schäden auf „seinem“ Verschulden beruhen. Bei Filmen Disketten, CD´s und anderen
Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Für Wertgegenstände,
Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände wird keine Haftung übernommen.
7. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Die Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz Karlsbad / Baden Württemberg. Für alle aus diesem
Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten
wird ausschließlich der Gerichtsstand Karlsbad / Baden Württemberg (AG
Ettlingen/Karlsruhe) vereinbart!
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer
unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame
Regelung zu treffen.